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   BSG, 12.12.2006 - B 13 R 73/06 B   

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BSG, 12.12.2006 - B 13 R 73/06 B (https://dejure.org/2006,51533)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2006 - B 13 R 73/06 B (https://dejure.org/2006,51533)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 73/06 B (https://dejure.org/2006,51533)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.2002 - VI ZR 353/01

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 73/06 B
    Denn es kommt im Rahmen des § 411 Abs. 3 ZPO nicht darauf an, ob das Gericht selbst einen Erläuterungsbedarf sieht (zB BGH NJW-RR 2003, 208; BSG Kompaß 1988, 77 = Meso B 20a/224).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 73/06 B
    7 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs hat jeder Verfahrensbeteiligte jedenfalls dann ein Recht auf Befragung eines Sachverständigen, der ein schriftliches Gutachten erstattet hat (§ 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO; § 62 SGG), wenn er einen Komplex sachdienlicher Fragen bezeichnet; das Gericht ist allerdings frei, ob es daraufhin eine schriftliche Befragung veranlasst oder den Sachverständigen im Termin hört (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner an

    Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 73/06 B
    Hierbei handelt es sich um einen Antrag nach § 411 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO), der bezweckt, dass sich die übrigen Sachverständigen - erstmals - mit der Frage des "Zusammenspiels" der verschiedenen festgestellten Leistungsbeeinträchtigungen befassen, ggf mit der Folge, dass eine weitere Sachaufklärung (Gesamteinschätzung des positiven wie negativen Leistungsprofils durch einen Sachverständigen, der hierfür die alleinige fachliche Verantwortung zu übernehmen hat, vgl BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 3; auch: BSG rv 2004, 116, veröffentlicht auch bei Juris) notwendig wird.
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 90/10 B
    3 Soweit der Kläger eine Divergenz nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zum Beschluss des BSG vom 12.12.2006 (B 13 R 73/06 B) geltend macht, genügt es nicht darauf hinzuweisen, dass das LSG seiner Entscheidung nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung zugrunde gelegt hätte.
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